Komplementäre Medizin

Die Zusatz-Weiterbildung „Naturheilverfahren“ umfasst die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.

Die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ dürfen nur ‚Ärzte / Ärztinnen nach entsprechender Ausbildung und Prüfung tragen. Im gesamten Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) sind dies im Februar 2017 nur 8 Ärzte.

Eine Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lautet sinngemäß: „Die Begriffe Alternativmedizin / Komplementärmedizin (CAM) umfassen ein breites Spektrum von Heilmethoden, die nicht in das dominierende Gesundheitssystem des jeweiligen Landes integriert sind.“
„Komplementär“ meint v. a. Ergänzung – Ergänzung eines etablierten Medizinsystems zu einem „neuen Ganzen“. Der Begriff „Komplementärmedizin“ wird als Ersatz für den Begriff „Alternativmedizin“ gebraucht und soll signalisieren, dass die damit bezeichneten Methoden nicht als Alternativen zur etablierten Medizin angesehen werden sollten, sondern als Ergänzungen. Das entspricht zum einen den Anforderungen der Patienten, die zusätzlich zu konventionellen auch andere Methoden nachfragen und kommuniziert zum anderen die Absicht der Anbieter.
unkonventioneller Heilmethoden, mit der etablierten Medizin zusammenzuarbeiten.

Häufigste Gründe für eine komplementärmedizinische Vorstellung sind:

  • Wunsch nach Phytotherapie
  • Wunsch nach Hildegard v. Bingen-Medizin
  • chronische Blasenentzündungen
  • Wunsch nach einer begleitenden Prostatadiagnostik